3. Gegen diese Verfügungen reichten A., B., C. und D. am 28. Mai 2024 bei der Standeskommission Appenzell I.Rh. Rekurs ein. 4. Die Standeskommission Appenzell I.Rh. hiess mit Entscheid vom 3. Juni 2025 (Prot. Nr. 496/25) den Rekurs gut, hob die Verfügungen der Schätzungskommission für Marktwert und Bodenmehrwert vom 30. April 2024 auf und wies die Sache zur Neubeurteilung im Sinne der Erwägungen an die Schätzungskommission zurück.