2. Mit Verfügungen vom 30. April 2024 legte die Schätzungskommission für Marktwert und Bodenmehrwert die Mehrwertabgabe für die abparzellierte Fläche von 840 m2 auf CHF 84'140.00 fest. Diesen Wert ermittelte sie aufgrund der Vergleichswertmethode als Differenz des Landwerts nach Abparzellierung von CHF 504‘000.00 (840 m2 à CHF 600.00) und des Landwerts vor Abparzellierung von CHF 3‘300.00 (840 m2 Wiese, Ansatz CHF 5'010.00/ha, Ertragswert CHF 421.00) abzüglich Baugrundverbesserung von CHF 80‘000.00 bei einer Mehrwertabgabe von 20%.