6 Abs. 2 BauG). Der Fachkommission Denkmalpflege ist im Rahmen der Vorprüfung von Nutzungsplänen sowie von Schutzregistern für Kulturobjekte Gelegenheit zur Stellungnahme einzuräumen (Art. 81 Abs. 2 BauV i.V.m. Art. 65 Abs. 7 BauG). Zudem wird bei Gesuchen um Genehmigung des Zonenplans Schutz in den Belangen der Kulturobjekte eine Stellungnahme der Fachkommission über die Rechtmässigkeit, die Vollständigkeit und die sachliche Richtigkeit der geplanten Schutzmassnahmen eingeholt (Art. 5 Abs. 2 StKB Denkmalpflege).