3-5 Grundeigentümer dem Baugesetz und der kommunalen Bauordnung die Voraussetzungen für die Erteilung einer Baubewilligung entnehmen können. Die Baubehörden dürfen keine zusätzlichen Voraussetzungen aufstellen (vgl. HÄFELIN/MÜLLER/UHLMANN, Allgemeines Verwaltungsrecht, 8. Auflage, 2020, Rz. 326, 329). Die Baubewilligung wird nach Art. 85 Abs. 1 BauG erteilt, wenn die öffentlich-rechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind.