2-5 III. 1. 1.1. Die Beschwerdeführerin hält im Wesentlichen fest, ihr sei es beim Rekurs nicht um die Unterschutzstellung, sondern um eine seriöse Abklärung der Schutzwürdigkeit aufgrund einer begründeten Schutzvermutung und um die Klärung gegangen, wie die Ziele von Art. 1 BauG in der Praxis umgesetzt werden könnten.