Die Unterschutzstellung könne bei inventarisierten Bauten dann auch durch Baubeschränkungen und Auflagen in der Baubewilligung erfolgen. Die Grundeigentümer könnten zur Prüfung der Bebaubarkeit ausserhalb eines Nutzungsplans- oder eines Baubewilligungsverfahrens einen Entscheid über die Unterschutzstellung verlangen.