2. Die Fachstelle Denkmalpflege und Archäologie gab in ihrer Baubegutachtung am 6. November 2023 an, das Baugesuch sei aus denkmalpflegerischer Sicht nicht bewilligungsfähig. Das Bauvorhaben resp. eine allfällige Bewilligung sei zu sistieren. Es sei eine Schutzabklärung durch eine Fachperson in Auftrag zu geben, welche die Schutzvermutung des Wohnhauses Gebäude Nr. x. detailliert kläre. 3. Am 28. Februar 2024 erteilte die Baukommission Inneres Land AI für den Abbruch des Wohnhauses und die Neuerstellung von Parkplätzen die Baubewilligung.