7.3. Gemäss Planungsbericht vom 2. November 2022 soll die Zufahrt zur Strasse T. rund vier Meter nach Osten verschoben werden. Der entsprechende Strassenabschnitt innerhalb des Plangebiets werde auf den Grundbegegnungsfall Personenwagen/Personenwagen ausgebaut, was einer Fahrbahnbreite von 4.4 Meter entspreche. Im Quartierplanreglement wird diesbezüglich in Art. 3 unter anderem festgehalten, die Zufahrt zur Strasse T. diene der oberirdischen Erschliessung der Parzellen Nrn. c.-h. Gemäss Art.