Die Einhaltung der im Quartierplanreglement festgelegten Regelungen erfolgt am konkreten Bauprojekt. Der Quartierplan entspricht jedenfalls den Vorschriften des Baugesetzes und der Bauverordnung. Gesamthaft betrachtet führen die Abweichungen von der Einzelbauweise nicht dazu, dass die planerisch und demokratisch abgestützte Grundordnung ihres Sinngehalts entleert würde.