5.2.4. Der streitbetroffene Quartierplan bezweckt unter anderem eine gute ortsbaulich-frei- räumliche und architektonische Bebauung im Quartierplangebiet. Dabei soll auf einen adäquaten Umgang mit der unter Schutz stehenden A. geachtet werden. Im vorliegenden Fall mussten die ursprünglichen Quartierplanunterlagen insbesondere aufgrund von Anregungen der Fachkommissionen Heimatschutz und Denkmalpflege überarbeitet werden. So wird im Planungsbericht vom 2. November 2022 auf S. 27 festgehalten, welche Präzisierungen und Ergänzungen gemacht wurden.