Als Basis für die Beurteilung gelte grundsätzlich ebenfalls Art. 65 BauG. Aufgrund der Wichtigkeit des Schutzobjekts A. sei die Fachkommission Denkmalpflege bei der Erarbeitung des Freiraum- und Strassenraumgestaltungskonzepts zu integrieren. Das Quartierplanreglement bestimmt mit Art. 15 und 17 QPR unter anderem, dass die Gestaltung der Umgebung, vor der Baueingabe mit der Fachkommission Denkmalpflege zu besprechen und zu klären sei. Die allgemeine Umgebungsfläche sei mit Ausnahme der Flächen für Erschliessung, Entsorgung und Parkierung für den Aufenthalt zu gestalten.