Die Ausnahme betreffe einzelne Anstösser. Es soll die Möglichkeit bestehen, ein bis zwei Abstellplätze an Anstösser zu vermieten resp. abzutreten. Für die Besucher der Wohnnutzung sollen die Abstellplätze auf der Parzelle Nr. g. zur Verfügung stehen. Diese würden deshalb auch nicht zeitlich bewirtschaftet. Mit Rasengittersteinen könne der wahrnehmbare Eingriff auf das Grundstück der A. reduziert und die Fläche auch gewissermassen «grün» gehalten werden. Als Basis für die Beurteilung gelte grundsätzlich ebenfalls Art.