11 - 21 und Besuchern dienen. Damit das Grundstück der geschützten A. zumindest oberirdisch und teilweise vor abgestellten Fahrzeugen verschont werden könne, seien die Abstellplätze zeitlich zu bewirtschaften. Da diese Abstellplätze von Kunden belegt würden, sei deren Nutzung ausserhalb der Öffnungszeiten nicht zulässig. In solchen Fällen würden die Abstellplätze normalerweise 15 oder 30 Minuten nach Ladenschluss geschlossen. Dies könne beispielsweise mit einem Poller sichergestellt werden. Die Ausnahme betreffe einzelne Anstösser.