Sie seien mit Ausnahme von gestalterisch abgesetzten Sockelgeschossen mit Holz zu verkleiden. Publikumsorientierte Nutzungen im Erdgeschoss seien über die Fassade zum öffentlichen Strassenraum transparent zu gestalten, insbesondere dürften Fenster nicht abgeklebt werden. Das Gebäude im Baubereich Hauptbaute A sei giebelständig zur Strasse U. zu stellen. Die Dächer seien mit Ziegeln oder Blech zu decken. Mit der Baueingabe sei ein detailliertes Material- und Farbkonzept einzureichen. Die Bewilligungsbehörde könne Bemusterungen verlangen. Es habe eine Bauberatung mit der Fachkommission Heimatschutz vor der Baueingabe zu erfolgen.