Die Bestimmungen des Baubereichs seien so gewählt worden, dass eine dreigeschossige Bebauung mit der vorgegebenen Körnigkeit erstellt werden müsse. Es werde somit eine Bebauung gefördert, die dem Grundsatz eines haushälterischen Umgangs mit dem Boden entspreche. Die im Quartierplan gesicherte Bebauung werde den Bestimmungen zum Ortsbildschutz gerecht. Die direkt umliegenden Schutzobjekte würden nach Ansicht der Planungsbehörde durch den Neubau nicht übermässig beeinträchtigt. Der geplante Neubau werde in seinen Dimensionen den bisherigen Bau wohl übersteigen, die Struktur der Bebauung werde hingegen aufgenommen und zeitgemäss weitergeführt.