Ortsbildrelevante Bauten der Kategorie C sind gemäss Art. 14 FS-BauR in Bezug auf Stellung und Volumen grundsätzlich zu erhalten. Das Bauernhaus A. wurde als Denkmalschutzobjekt im Inventar der schützenswerten Bauten und Baugruppen der Feuerschaugemeinde Appenzell aufgenommen. Gemäss Art. 12 Abs. 1 FS-BauR sind Denkmalschutzobjekte in ihrer Substanz zu erhalten. Alle Veränderungen an solchen Bauten und deren Umgebung sind bewilligungspflichtig (Art. 12 Abs. 2 FS-BauR). Die registrierten Schutzobjekte sind zu schonen und sollen, soweit nicht übergeordnete öffentliche Interessen entgegenstehen, ungeschmälert erhalten werden.