4 - 21 2. Durchführung des Quartierplanverfahrens 2.1. In der Beschwerdeschrift machen die Beschwerdeführer geltend, es hätte nicht auf das Richtprojekt der C. AG abgestellt werden dürfen. Der Quartierplan bezwecke einzig die Umsetzung dieses Richtprojekts. Weder die Feuerschaukommission noch die Standeskommission hätten geprüft, ob sich der Quartierplan zur Erreichung der erstmals im Rekursentscheid angeführten Richtplanziele der «Verdichtung» und der «haushälterischen Bodennutzung» eigne.