Zusammenfassend hielt die Standeskommission fest, aufgrund des überarbeiteten Quartierplanreglements erweise sich der Rekurs gegen die alte Quartierplanung als nicht stichhaltig. 3 - 21 7. Gegen den Rekursentscheid vom 4. Juli 2023 erhoben D. und E. (folgend: Beschwerdeführer) am 12. August 2023 Beschwerde und beantragten, es sei ihnen eine Fristerstreckung für die Nachreichung einer Begründung zu gewähren.