Wie erwähnt hat eine asymmetrische Gewässerraumausscheidung für das Gewässer eine gesamthaft bessere Lösung zu bedeuten, wobei sich die Interessen an der Freihaltung des Gewässerraums an dessen Funktionen orientieren. Die Ausführung im Vorprojekt zur ökologischen Aufwertung des Bachs U., die Festlegung des Gewässerraums sei Teil der Verhandlungen rund um den Kantonalen Nutzungsplan und folge anderen Prioritäten, ist bezeichnend. Die geplante Revitalisierung und die ökologischen Interessen sind unbedingt bei der Gewässerraumausscheidung zu berücksichtigen. Die Interessenabwägung ist unvollständig und damit fehlerhaft.