Demgegenüber kämen die gemäss Kantonalem Nutzungsplan vorgesehenen Baubereiche beim Restaurant C und beim Restaurant G. bei einer symmetrischen Gewässerraumausscheidung in den Gewässerraum zu liegen. Ziel der Gewässerraumausscheidung ist der Schutz des Gewässers. Eine asymmetrische Gewässerraumausscheidung muss zu einer gesamthaft besseren Lösung zugunsten des Gewässers führen. In Z. liegen keine speziellen topographischen Verhältnisse vor. Die Überbauungssituation in Bezug auf die beiden touristisch genutzten Gebäude ist ebenfalls nicht als Ausnahmefall zu werten.