Im technischen Bericht zur Ausscheidung des Gewässerraums Appenzell Innerrhoden wird ausgeführt, asymmetrische Gewässerraumausscheidungen seien nur in Ausnahmefällen (z.B. bei besonderen topographischen Verhältnissen oder speziellen Überbauungssituationen) möglich, falls der Schutz der natürlichen Funktionen des Gewässers sowie der Schutz vor Hochwasser nicht beeinträchtigt würden und keine weiteren überwiegenden Interessen entgegenstünden. Der Gewässerraum könne nur dann asymmetrisch angeordnet werden, wenn dadurch gesamthaft eine bessere Lösung gefunden werde.