11 - 13 13. Dezember 2019 E. 2.1.). Dieser Spielraum ermöglicht es, dass den lokalen Gegebenheiten und Verhältnissen im Umfeld des Gewässers sowie der Typologie des Gewässers – bswp. Siedlungen, Strassen, zum Erhalt einer sinnvollen Bewirtschaftung, Dynamik der Gewässer – Rechnung getragen werden kann (vgl. Arbeitshilfe, a.a.O., Modul 2 S. 3). Die zuständige Behörde hat die Interessen gegeneinander abzuwägen, indem es die betroffenen Interessen ermittelt, beurteilt und auf Grund der Beurteilung im Entscheid möglichst umfassend berücksichtigt (vgl. FRITZSCHE, a.a.