Es seien nur minimale Renaturierungsmassnahmen geplant. Zudem werde im Mitwirkungsbericht zum Kantonalen Nutzungsplan festgehalten, dass eine Entschädigung aufgrund der Massnahmen zu prüfen sei. Weshalb die Form des Grundstücks und der Verlauf des Bachs einen grösseren Einfluss auf den Ertragsausfall als im Normalfall haben soll, könne nicht nachvollzogen werden. Vorliegend bestehe zwar aufgrund der asymmetrischen Gewässerraumausscheidung ein Ertragsausfall, dieser sei aber nicht massiv grösser als bei einer symmetrischen Gewässerraumausscheidung. Zudem solle kein rechtswidriger Zustand legitimiert werden. Gewässerräume bezweckten