Sowohl das Restaurant C. als auch das Gebäude G. dienten gastronomischen Zwecken. Beide Gebäude dienten damit nicht nur privaten Interessen, sondern auch öffentlichen Interessen im Bereich des Tourismus, der Freizeit und der Erholung und damit auch volkswirtschaftlichen Interessen. Um eine sinnvolle Nutzung der Anlagen in Zukunft zu sichern und einen Mehrwert für die im touristischen Kerngebiet liegende Umgebung schaffen zu können, sei die Wahrung von Erweiterungsmöglichkeiten notwendig. Mit einer asymmetri-