Im Bericht selbst wird festgehalten, sehr bewusst werde in diesem Vorprojekt nicht auf die Ausscheidung des Gewässerraumes eingegangen, da dies Teil der Verhandlungen rund um den Kantonalen Nutzungsplan sei und dessen Festlegung anderen Prioritäten folge. Die Ausscheidung des Gewässerraumes auf die linke oder rechte Seite sei nicht Aufgabe dieser Arbeit. Ökologisch sinnvoll wäre jedoch, den Gewässerraum ab Bordsteinkante der Strasse auszuscheiden. Die Revitalisierung wäre – genau wie der Hochwasserschutz – unbedingt im Rahmen der Gewässerraumausscheidung zu berücksichtigen.