Ebenfalls fehlen Ausführungen zur vorgesehenen Revitalisierung des Bachs U., obwohl im Rahmen des Kantonalen Nutzungsplans X. in einem Vorprojekt eine minimale Variante der ökologischen Aufwertung des Bachs U. erarbeitet wurde. Dieser Bericht wurde vom Bau- und Umweltdepartement auch erst eingereicht, nachdem das Gericht um Vervollständigung der Akten ersuchte. Im Bericht selbst wird festgehalten, sehr bewusst werde in diesem Vorprojekt nicht auf die Ausscheidung des Gewässerraumes eingegangen, da dies Teil der Verhandlungen rund um den Kantonalen Nutzungsplan sei und dessen Festlegung anderen Prioritäten folge.