Die zuständige Planungsbehörde muss verschiedene wasserbauliche Belange, wie z.B. das nötige Hochwasserabflussprofil und die Möglichkeiten des technischen Zugangs abklären, um die erforderliche Raumgrösse je nach den örtlichen Gegebenheiten festlegen zu können (vgl. Arbeitshilfe Gewässerraum, a.a.O., Modul 2 S. 8 f.). Zwar werden im technischen Bericht allgemeine Ausführungen zum Hochwasserschutz gemacht und es wird festgehalten, der Bach U. verlaufe hauptsächlich durch die Landwirtschaftszone, der minimale Gewässerraum sei in allen untersuchten Gewässerabschnitten ausreichend und müsse nicht erhöht werden.