In Gebieten mit Hochwasserrisiko muss geprüft werden, ob der minimale Gewässerraum ausreicht, um die Hochwassersicherheit zu gewährleisten, oder ob eine Erweiterung der Gewässerraumbreite notwendig ist. Die zuständige Planungsbehörde muss verschiedene wasserbauliche Belange, wie z.B. das nötige Hochwasserabflussprofil und die Möglichkeiten des technischen Zugangs abklären, um die erforderliche Raumgrösse je nach den örtlichen Gegebenheiten festlegen zu können (vgl. Arbeitshilfe Gewässerraum, a.a.O., Modul 2 S. 8 f.).