Ergänzend bleibt an dieser Stelle festzuhalten, dass bei der Festlegung des Gewässerraums Ausführungen zum Hochwasserschutz gänzlich fehlen, obwohl in Z. gemäss kantonaler Gefahrenkarte von einer mittleren Gefährdung auszugehen ist. In Gebieten mit Hochwasserrisiko muss geprüft werden, ob der minimale Gewässerraum ausreicht, um die Hochwassersicherheit zu gewährleisten, oder ob eine Erweiterung der Gewässerraumbreite notwendig ist.