8 - 13 gemessenen Gerinnesohlenbreite von zwei Metern lediglich meterweise abgestuft. Im Kanton Appenzell I.Rh. würden die Gerinnesohlenbreiten in Halbmeterschritte unterteilt, weshalb die Abschnitte aus dem Ökomorphologie-Datensatz und jene aus der Gewässerraumfestlegung nicht vollumfänglich deckungsgleich seien. Die tatsächliche Gerinnesohlenbreite des Bachs U. in den Abschnitten r. betrage 6.0m, diejenige der Abschnitte s. und t. betrügen 6.5m. Daraus sei die natürliche Gerinnesohlenbreite abzuleiten.