O., S. 15 ff.). Der Entscheid des Bau- und Umweltdepartements für die Methode der Anwendung des Korrekturfaktors für die Ermittlung der natürlichen Gerinnesohlenbreite liegt in dessen Ermessen und ist damit nicht zu beanstanden. 3.5. Das Bau- und Umweltdepartement führte in seinem Einspracheentscheid ausführlich aus, wie die Gerinnesohlenbreite im betroffenen Gebiet festgelegt wurde. Der Kanton Appenzell I.Rh. stütze sich betreffend Gerinnesohlenbreite grundsätzlich auf den Ökomorphologie-Datensatz ab. In diesem Ökomorphologie-Datensatz werde ab einer