Zur Bestimmung der natürlichen Gerinnesohlenbreite bei verbauten Gewässern hat sich das Bau- und Umweltdepartement gemäss Leitfaden resp. technischem Bericht für diejenige Methode entschieden, wonach die aktuelle (heutige) Gerinnesohlenbreite mit einem Korrekturfaktor (bei eingeschränkter / ausgeprägt bis eingeschränkter Breitenvaribailität Faktor 1.5, bei fehlender / eingeschränkt bis fehlender Breitenvariabilität Faktor 2) zu versehen ist. Die natürliche Gerinnesohlenbreiten basieren dabei auf den Angaben des Ökomorphologie- Datensatzes.