unter Anwendung eines Korrekturfaktors, dieser beträgt bei eingeschränkter Breitenvariabilität 1,5, bei fehlender Breitenvariabilität 2,0 der aktuellen Gerinnesohle (vgl. Arbeitshilfe Gewässerraum, a.a.O., Modul 2 S. 4; FRITZSCHE, a.a.O., Art. 36a N 49). Zur Bestimmung der natürlichen Gerinnesohlenbreite bei verbauten Gewässern hat sich das Bau- und Umweltdepartement gemäss Leitfaden resp.