Der Beschwerdeführer nenne auch keine Gründe, weshalb die Zusammenlegung der kleineren Abschnitte und die Herleitung der Gerinnesohlenbreiten nicht korrekt sein sollten. Die Gerinnesohlenbreiten stellten Durchschnittswerte der Gerinnesohlenbreiten der kleineren Abschnitte des Ökomorphologie-Datensatzes dar und stützten sich damit auf den Ökomorphologie-Datensatz ab. Die Ermittlung der Gerinnesohlenbreiten und Breitenvariabilitäten sei nicht zu beanstanden. Die Berechnungsformel der Gewässerraumbreite werde nicht bestritten.