2. Die Standeskommission führte diesbezüglich in ihren Erwägungen im Wesentlichen an, die Gerinnesohlenbreite und die Breitenvariabilität und die gestützt darauf errechnete Gewässerraumbreite sei anhand der Daten des ökomorphologischen Datensatzes korrekt ermittelt worden. Um kleine Abschnitte und damit stark wechselnde Gewässerraumbreiten zu vermeiden, seien die Gewässerabschnitte möglichst grossräumig eingeteilt worden.