An dieser Stelle ist jedoch dennoch darauf hinzuweisen, dass sich im Rahmen des Verfahrens zum Kantonalen Nutzungsplan Unstimmigkeiten ergeben haben. So wurde im Planungsbericht zum Kantonalen Nutzungsplan X. vom 6. April 2022 festgehalten, die Standeskommission habe beschlossen, den Gewässerraum für den Bach U. im Bereich der bestehenden Bauten respektive der Baubereiche C und D asymmetrisch auf die nordwestliche Uferseite zu verlegen. Dies führt zur Situation, dass das Bau- und