6.2. Die Standeskommission führte dazu in ihrem Rekursentscheid vom 23. Mai 2023 aus, Gesetz und Bundesgerichtspraxis schreibe den Kantonen nicht eine ganz bestimmte Behördenorganisation und Zuständigkeitsordnung vor. Verlangt werde nur, dass die Koordination auf geeignete Weise sichergestellt und die bundesrechtlichen Minimalvorschriften eingehalten würden. Die Koordination könne auf verschiedene Arten erreicht werden. Art. 25a RPG verlange die Koordination durch eine Behörde, wobei es sich bei dieser Behörde nicht um die entscheidende Behörde handeln müsse. Seien zur