15. Das Bau- und Umweltdepartement führte in der folgenden Stellungnahme vom 3. Dezember 2024 aus, es sei unklar, was mit diesem Schreiben von D. und E. bewiesen werden solle. Das Schreiben enthalte einen Vergleichsvorschlag bzw. ein Angebot der Eigentümer des Restaurants C., den Gewässerraum in ihrem Abschnitt näher zu ihrem Gebäude zu legen. Die Eigentümer des Restaurants C. seien nicht Partei des vorliegenden Verfahrens und könnten somit auch keine Vergleichsangebote machen.