Hingegen könne aus ihrer Sicht die gesamte Strasse erfasst werden. Die Anpassung des Projekts werde jedoch nur dann akzeptiert, wenn dies zeitgleich zu einer Verkleinerung des Gewässerraums beim Beschwerdeführer führe. Bekanntlich seien asymmetrische Ausscheidungen nur in Ausnahmefällen erlaubt, da dies grundsätzlich dem Zweck des Gewässerraums widerspreche. 13. Mit Schreiben vom 2. Oktober 2024 wurde das Bau- und Umweltdepartement aufgefordert, die Akten zu vervollständigen. Die nachgeforderten Akten wurden am 16. Oktober 2024 eingereicht.