Betroffen wären indes nicht Gebäude, sondern in erster Linie Parkplätze und Strassengrundstücke, womit sich eine asymmetrische Gewässerraumausscheidung als unnötig erweise. Dieser Eingabe beigelegt wurde ein Schreiben von D. und E. vom 15. Juli 2024 an das Bau- und Umweltdepartement, in welchem sie darlegen, dass sie Hand für einen Kompromiss bieten möchten. Sie seien bereit, einen Gewässerraum zu akzeptieren, welcher sich bis zur Hausseite des Restaurants C. erstrecke, wobei das Haus zu keinem Teil im Gewässerraum zu liegen kommen dürfe. Hingegen könne aus ihrer Sicht die gesamte Strasse erfasst werden.