10. Der Rechtsvertreter des Beschwerdeführers reichte am 11. Oktober 2023 eine Stellungnahme zur Beschwerdevernehmlassung der Standeskommission ein. 11. Nach dem Tod des Rechtsvertreters des Beschwerdeführers informierte Rechtsanwalt B. mit Schreiben vom 9. Juli 2024, dass er neu mit der Wahrung der Interessen des Beschwerdeführers beauftragt worden sei. Gleichzeitig verzichtete er auf die Durchführung einer mündlichen Verhandlung. Am 11. Juli 2024 wurde dem neu eingesetzten Rechtsvertreter des Beschwerdeführers eine Frist zur nachträglichen Eingabe bis 3. September 2024 angesetzt und mit Schreiben vom 2. September 2024 einmal erstreckt.