auf beide Bachseiten zu verteilen und eventualiter sei die Angelegenheit zur Neubeurteilung an die Vorinstanz zurückzuweisen. Gleichzeitig stellte er die Verfahrensanträge, es sei eine mündliche und öffentliche Verhandlung und ein Beschwerdeaugenschein an Ort und Stelle durchzuführen. 8. Mit Schreiben vom 16. August 2023 verzichtete das Bau- und Umweltdepartement auf eine Stellungnahme. 1 - 13 9. Die Standeskommission reichte am 31. August 2023 eine Vernehmlassung ein mit dem Antrag, die Beschwerde sei abzuweisen.