Gegen den Rekursentscheid der Standeskommission erhob der Rechtsvertreter von A. (folgend: Beschwerdeführer) am 10. Juli 2023 Beschwerde und stellte unter anderem die Anträge, der Rekursentscheid der Standeskommission vom 23. Mai 2023 sei aufzuheben, die Verfahren betreffend den Kantonalen Nutzungsplan X. und den Gewässerraumlinienplan Y. seien zu koordinieren und es sei ein koordiniertes Auflageverfahren, eventualiter ein koordiniertes Rechtsmittelverfahren durchzuführen, der Gewässerraumlinienplan Y. sei wie folgt abzuändern: Der Gewässerraum des Bachs U. sei auf das gesetzliche Minimum zu reduzieren, der Gewässerraum des Bachs U. sei gleichmässig