4. Das Bau- und Umweltdepartement hiess mit Entscheid vom 13. Juli 2022 die Einsprache von A. teilweise gut und reduzierte den Gewässerraum für die Abschnitte s. und t. von 32 Metern auf 31.38 Meter. Im Übrigen wies es die Einsprache ab, soweit es darauf eintrat. 5. Am 23. November 2022 erhob der Rechtsvertreter von A. gegen den Einspracheentscheid Rekurs bei der Standeskommission. 6. Die Standeskommission wies mit Entscheid vom 23. Mai 2023 den Rekurs von A. ab.