1. Das Bau- und Umweltdepartement legte den Kantonalen Nutzungsplan X., Bezirk Z. und die Gewässerraumlinien Y., Bezirk Z., je mit einer Auflagefrist vom 19. April 2022 bis 18. Mai 2022, öffentlich auf. 2. Gegen die geplante Gewässerraumfestlegung erhob A. am 18. Mai 2022 Einsprache. 3. Am 14. Juni 2022 sistierte die Standeskommission Appenzell I.Rh. die Verfahren zu den Einsprachen gegen den Kantonalen Nutzungsplan X. bis zur rechtskräftigen Ausscheidung des Gewässerraums im Plangebiet des Kantonalen Nutzungsplans X.