Somit sind die Voraussetzungen für die Prüfung eines Notwegs gemäss Art. 694 ZGB von Vornherein nicht erfüllt und es erübrigen sich weitere Ausführungen dazu. (…) Kantonsgericht Appenzell I.Rh., Verwaltungsgericht, Entscheid V 11-2022 vom 21. März 2023 Die gegen diesen Entscheid erhobenen Beschwerden in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten und in Zivilsachen wurden vom Bundesgericht je mit Entscheid 1C_428/2023 vom 9. Januar 2025 und mit Entscheid 5A_629/2023 vom 30. März 2026 abgewiesen. 7-7