2.6. Entgegen den Ausführungen der Beschwerdeführer in der Beschwerde hat die Standeskommission einen Notweg-Anspruch gestützt auf Art. 694 ZGB nicht abgelehnt, weil ihre Liegenschaft nicht im Streusiedlungsgebiet liegt, sondern weil der öffentlich-rechtliche Weg nicht ausgeschöpft wurde. Die Frage der Streusiedlung hat die Standeskommission in ihrem Entscheid im Zusammenhang mit der Frage des Umfangs der Erschliessung (Zonenkonformität) geprüft. Dabei hat sie auch festgestellt, dass sich die