In einem zweiten Schritt stellt sich die Abgrenzungsfrage, ob ein nach öffentlichem Recht erschlossenes Grundstück an einer Wegnot im Sinne von Art. 694 ZGB leiden kann. Zu dieser Frage hat das Bundesgericht ausgeführt, dass eigentlich die Zonenordnung dazu führen sollte, dass Grundstücke in der Bauzone planmässig erschlossen werden und damit gar keine Wegnot entstehen kann. Besteht trotz allem keine Erschliessung, verweist das Bundesgericht den Grundeigentümer in erster Linie auf die öffentlich-rechtli- chen Rechtsinstitute. Solange mit öffentlich-rechtlichen Mitteln eine angemessene Erschliessung erreicht werden kann, besteht keine Wegnot.