4-7 Appenzell A.Rh. über die öffentlich-rechtliche Erschliessung seiner in seinem Kantonsgebiet liegenden Liegenschaften zu befinden. Die öffentlich-rechtliche Erschliessung über den Kanton Appenzell A.Rh. ist auch deshalb angezeigt, da aufgrund der politischen Zugehörigkeit der Parzelle zur Gemeinde F. AR in einem Notfall grundsätzlich auch die Rettungskräfte dieser Gemeinde zur Parzelle ausrücken müssten. Auch hätten beispielsweise Kinder die Schule in F. AR zu besuchen.