2-7 Wegfahrten, zu und von ihrem Grundstück über die Grundstücke der Beschwerdegegner 1 und 2 zuzugestehen. Eventualiter sei das unter Ziff. 1 anbegehrte allgemeine Fussund Fahrwegrecht auf ein allgemeines Fusswegrecht und auf ein minimal ausgestaltetes Fahrwegrecht (für Nottransporte, Transporte von schweren Objekten und Belieferung mit Heizmaterial) zu beschränken. 6. Die Standeskommission reichte am 25. November 2022 die Stellungnahme zur Beschwerde ein und beantragte die Abweisung der Beschwerde (…) III.